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Buchhaltungssoftware für Selbstständige auswählen: 8 Kriterien, Matrix und Testplan

Eine Buchhaltungssoftware für Selbstständige muss 2026 vor allem E-Rechnungen empfangen können, denn das ist seit dem 1. Januar 2025 Pflicht. Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz sie auch ausstellen, ab 2028 fast alle. Hier findest du 8 Kriterien, eine Bewertungsmatrix und einen Testplan für 4 Wochen.

Text: Andy Staudinger, selbstständiger Web- und App-Entwickler. Zuletzt geprüft am 6. November 2026.

Smartphone scannt einen Kassenbon, daneben ein Laptop mit Buchhaltungsübersicht

Kurz gesagt

  • E-Rechnungen empfangen und archivieren musst du seit 2025, auch als Kleinunternehmer.
  • Für die meisten Freiberufler reicht eine EÜR Software, die die Anlage EÜR als Datensatz an ELSTER sendet.
  • Beleg-App und Bankanbindung sparen im Alltag die meiste Zeit. Im Beispiel unten sind das 33 Stunden im Jahr.
  • Teste jede Software 4 Wochen mit echten Belegen, bevor du ein Jahresabo abschließt.

Einen Test einzelner Programme veröffentlichen wir erst, wenn wir sie selbst mit echten Konten genutzt haben. Bis dahin hilft dir dieser herstellerneutrale Leitfaden beim Vergleichen. Er nennt bewusst keine Anbieter, Preise oder Bewertungen.

Was ist eine Buchhaltungssoftware für Selbstständige?

Eine Buchhaltungssoftware erfasst alle Einnahmen und Ausgaben deines Unternehmens, ordnet sie Belegen zu und erstellt daraus deine Steuermeldungen. Für Selbstständige sind das meist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung und die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Die meisten Programme laufen heute im Browser und speichern die Daten beim Anbieter.

Im Alltag begegnen dir drei Arten von Lösungen. Sie überschneiden sich, decken aber unterschiedlich viel ab.

Rechnungsprogramm, Buchhaltungsprogramm und Steuerberater-Lösung im Vergleich
ArtWas sie kannWas fehltPasst für
RechnungsprogrammAngebote und Rechnungen schreiben, Zahlungseingänge verfolgen, Mahnungenmeist keine Ausgabenbuchung, keine EÜR, keine VoranmeldungStart mit wenigen Kunden, wenn die Kanzlei den Rest erledigt
BuchhaltungsprogrammRechnungen, Belege, Bankkonto, EÜR, Voranmeldung per ELSTERkeine Beratung, du trägst die Verantwortung für jede BuchungBuchhaltung selbst machen
Steuerberater-LösungBelege hochladen, Kanzlei bucht und meldet, Auswertungen onlinewenig eigene Kontrolle, laufende KanzleikostenBuchhaltung mit Steuerberater

Was muss eine Buchhaltungssoftware 2026 können?

Eine Buchhaltungssoftware muss 2026 acht Dinge können: E-Rechnung, EÜR, ELSTER, Bankanbindung, Belegerfassung, GoBD-konforme Archivierung, DATEV Export und Datenschutz nach DSGVO. Welche davon für dich Pflicht sind, hängt von deiner Besteuerung und deiner Kanzlei ab.

Die 8 Kriterien im Überblick
KriteriumDarauf achtenWarum es zählt
E-RechnungEmpfangen, Prüfen und Ausstellen in XRechnung und ZUGFeRDEmpfang seit 2025 Pflicht, Ausstellen ab 2027 oder 2028
EÜREinnahmen-Überschuss-Rechnung inklusive Anlage EÜRdie Gewinnermittlung für die meisten Selbstständigen
ELSTERUmsatzsteuer-Voranmeldung direkt sendenspart den Umweg über das ELSTER-Portal
BankanbindungKonto verbinden, Zahlungen automatisch zuordnender größte Zeitgewinn im Alltag
Belegeper App fotografieren oder per E-Mail weiterleitenkeine Zettelwirtschaft am Jahresende
GoBDunveränderbare Archivierung, Änderungen protokolliertPflicht bei einer Betriebsprüfung
SteuerberatungDATEV-Export oder Zugang für die Kanzleisonst tippt deine Kanzlei alles ab und berechnet es dir
Preis und DatenMonatspreis bei deinem Belegvolumen, Server in der EUKosten und Datenschutz auf Jahre

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für deine Software?

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können (§ 14 UStG). Das gilt auch für Kleinunternehmer. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD.

Eine normale PDF-Datei ist keine E-Rechnung, sondern eine „sonstige Rechnung“. Eine E-Rechnung Software muss deshalb die XML-Daten lesen, lesbar anzeigen und im Originalformat archivieren. Ein Ausdruck oder ein Screenshot ersetzt das Original nicht.

Zeitplan der E-Rechnungspflicht im Inland zwischen Unternehmen
ZeitraumEmpfangenAusstellenFundstelle
2025 und 2026Pflicht für alle UnternehmenPapier oder PDF noch erlaubt, PDF mit Zustimmung des Empfängers§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG
2027Pflicht für alle UnternehmenE-Rechnung Pflicht bei mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr, darunter Übergang erlaubt§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG
ab 2028Pflicht für alle UnternehmenE-Rechnung Pflicht für alle B2B-Rechnungen§ 14 Abs. 2 UStG

Drei Ausnahmen bleiben dauerhaft. Kleinunternehmer dürfen immer eine sonstige Rechnung schicken (§ 34a UStDV). Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV) und Rechnungen an Privatkunden fallen ebenfalls nicht unter die Pflicht. Welche Angaben trotzdem auf jede Rechnung gehören, steht im Ratgeber Rechnung: Pflichtangaben.

Für die Auswahl heißt das: Prüf das Empfangen schon jetzt, das Ausstellen spätestens für 2028. Kaufst du heute ein reines Rechnungsprogramm ohne XRechnung-Export, wechselst du in gut einem Jahr erneut.

Wie erstellt eine EÜR Software die Anlage EÜR?

Eine EÜR Software sammelt alle Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip und überträgt die Summen in die Anlage EÜR. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist die Gewinnermittlung für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende. Die Anlage EÜR musst du elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Freiberufler dürfen unabhängig vom Umsatz bei der EÜR bleiben. Gewerbetreibende müssen erst bilanzieren, wenn ihr Umsatz über 800.000 € oder ihr Gewinn über 80.000 € im Jahr liegt (§ 141 AO). Ein Buchhaltungsprogramm für Freiberufler braucht deshalb in der Regel keine Bilanz.

Achte im Test auf diese Funktionen:

  • Zuordnung jeder Buchung zu einer Zeile der Anlage EÜR, mit Vorschau vor dem Senden.
  • Anlagenverzeichnis mit Abschreibung, inklusive geringwertiger Wirtschaftsgüter bis 800 € netto (§ 6 Abs. 2 EStG).
  • Die 10-Tage-Regel für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel (§ 11 EStG), etwa die Umsatzsteuer für Dezember.
  • Getrennte Erfassung privater Anteile, zum Beispiel beim Telefon oder Auto.

Wie sendet die Software die Umsatzsteuer-Voranmeldung per ELSTER?

Eine gute Buchhaltungssoftware berechnet die Umsatzsteuer-Voranmeldung aus deinen Buchungen und überträgt sie direkt an ELSTER. Die elektronische Übermittlung ist Pflicht (§ 18 Abs. 1 UStG). Abgabe und Zahlung sind am 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig.

Wie oft du die Voranmeldung abgibst
Umsatzsteuer im VorjahrVoranmeldungszeitraumFundstelle
mehr als 9.000 €monatlich§ 18 Abs. 2 UStG
bis 9.000 €vierteljährlich§ 18 Abs. 2 UStG
bis 2.000 €Finanzamt kann dich von der Voranmeldung befreien§ 18 Abs. 2 UStG
Kleinunternehmerkeine Voranmeldung§ 19 UStG

Prüf im Test, ob die Software den Sendebeleg speichert und ob du vor dem Senden jede Kennzahl nachvollziehen kannst. Wichtig ist auch ein Hinweis auf Fristen und eine Dauerfristverlängerung. Wie viel Umsatzsteuer du bis zur Zahlung zurücklegst, zeigt der Ratgeber Steuerrücklage bilden.

Bist du Kleinunternehmer, brauchst du keine Funktion für die Voranmeldung. Ob die Regelung für dich gilt, steht im Ratgeber Kleinunternehmerregelung 2026.

Was heißt GoBD konform in der Praxis?

GoBD konform heißt: Jede Buchung ist vollständig, nachvollziehbar und nachträglich nicht mehr spurlos änderbar. Die GoBD sind die Grundsätze des Bundesfinanzministeriums zur ordnungsmäßigen Buchführung in elektronischer Form. Sie konkretisieren die Ordnungsvorschriften der Abgabenordnung, etwa § 146 Abs. 4 AO zur Unveränderbarkeit.

Eine Software kann dir dabei nur helfen. Ob deine Buchführung GoBD-konform ist, hängt auch davon ab, wie du sie nutzt. Ein Zertifikat des Anbieters bindet das Finanzamt nicht.

GoBD-Anforderungen und was die Software dafür tun muss
AnforderungWas die Software leisten sollte
Unveränderbarkeitfestgeschriebene Buchungen nur per Storno korrigieren, Änderungen mit Zeitstempel protokolliert
Zeitgerechte ErfassungErinnerungen an offene Belege, Buchungsdatum und Erfassungsdatum getrennt
AufbewahrungRechnungen und Buchungsbelege 8 Jahre, Bücher und Aufzeichnungen 10 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO)
OriginalformatE-Rechnungen als XML speichern, nicht nur als Bild
DatenzugriffExport aller Daten in einem maschinell auswertbaren Format für die Betriebsprüfung
VerfahrensdokumentationBeschreibung der Abläufe, die du für deinen Betrieb ergänzt

Wie funktionieren Belegerfassung und Bankanbindung?

Die Belegerfassung holt Rechnungen per Foto, Upload oder E-Mail-Weiterleitung in die Software und liest Betrag, Datum und Lieferant per Texterkennung aus. Die Bankanbindung lädt die Umsätze deines Geschäftskontos und schlägt passende Belege oder Rechnungen vor. Zusammen ersetzen beide den Abgleich von Hand am Monatsende.

Im Test zählt nicht, ob die Funktion existiert, sondern wie oft sie richtig liegt. Achte auf diese Punkte:

  • Erkennt die Texterkennung deutsche Belege mit mehreren Steuersätzen?
  • Gibt es eine eigene E-Mail-Adresse, an die du Rechnungen weiterleitest?
  • Funktioniert die Bankanbindung mit deiner Bank und wie oft musst du sie neu freigeben?
  • Lernt die Software aus Zuordnungen, zum Beispiel bei wiederkehrenden Abos?

Wie viel Zeit spart eine Buchhaltungssoftware?

Mit den Annahmen unten spart eine Buchhaltungssoftware 165 Minuten im Monat. Das sind 33 Stunden im Jahr, beim Stundensatz von 73 € also 2.409 € an Arbeitszeit. Die Minutenwerte sind Schätzungen zum Nachrechnen, keine gemessenen Durchschnittswerte.

Der Stundensatz stammt aus dem Beispiel Webentwickler: 3.500 € netto, 850 € Krankenversicherung, 500 € Altersvorsorge und 400 € Kosten im Monat. Deinen eigenen Wert rechnest du mit dem Stundensatz-Rechner aus.

Beispiel: Zeitersparnis durch Beleg-App und Bankanbindung (Annahmen)
KennzahlWertBerechnung
Belege pro Monat40Annahme
Ersparnis je Beleg3 Min.5 Min. von Hand − 2 Min. per App
Ersparnis Belege pro Monat120 Min.40 × 3 Min.
Zahlungen pro Monat30Annahme
Ersparnis je Zahlung1,5 Min.2 Min. von Hand − 0,5 Min. mit Bankanbindung
Ersparnis Zahlungen pro Monat45 Min.30 × 1,5 Min.
Ersparnis pro Monat165 Min.120 + 45 Min.
Ersparnis pro Jahr33 Std.165 Min. × 12 ÷ 60
Stundensatz73 €aus dem Stundensatz-Rechner, Beispiel Webentwickler
Wert der gesparten Zeit pro Jahr2.409 €33 Std. × 73 €
Wert pro Monat201 €2.409 € ÷ 12

Die Rechnung zeigt auch, wann sich ein Programm lohnt. Kostet es im Monat weniger als 201 €, ist es im Beispiel günstiger als die Zeit, die du sonst investierst. Setz deine eigenen Belegzahlen und Minuten aus der Testphase ein, dann wird die Zahl belastbar.

Wie vergleichst du Buchhaltungsprogramme für Freiberufler mit einer Matrix?

Eine Bewertungsmatrix gewichtet jedes Kriterium nach seiner Bedeutung für dich und vergibt dann 1 bis 5 Punkte pro Programm. Gewichtung mal Punkte, addiert, ergibt einen Gesamtwert zwischen 1 und 5. So entscheidest du nach deinen Anforderungen statt nach dem schönsten Dashboard.

Vorlage: Bewertungsmatrix für Buchhaltungssoftware
KriteriumGewichtungPrüffrageProgramm A (1 bis 5)Programm B (1 bis 5)
E-Rechnung20 %Liest und schreibt sie XRechnung und ZUGFeRD?
EÜR und Anlage EÜR15 %Erstellt sie die Anlage EÜR als Datensatz?
Bankanbindung15 %Ordnet sie Zahlungen deines Kontos automatisch zu?
ELSTER10 %Sendet sie die Voranmeldung direkt?
Belegerfassung10 %Erfasst sie Fotos und E-Mail-Belege mit Texterkennung?
GoBD und Archiv10 %Protokolliert sie Änderungen und archiviert unveränderbar?
DATEV-Export10 %Gibt es einen Export oder Kanzleizugang?
Datenschutz und Kosten10 %Server in der EU, AVV, Preis bei deiner Belegmenge?
Summe100 %Gewichtung × Punkte, addiert

Die Gewichtung oben ist ein Vorschlag für regelbesteuerte Selbstständige. Als Kleinunternehmer setzt du ELSTER auf 0 % und verteilst die 10 Punkte auf E-Rechnung und Belege. Mit Kanzlei erhöhst du den DATEV Export auf 20 % und senkst die EÜR.

Beispiel: gewichtete Punktzahl für Programm A (Annahmen)
KennzahlWertBerechnung
E-Rechnung1,0020 % × 5 Punkte
EÜR und Anlage EÜR0,6015 % × 4 Punkte
Bankanbindung0,4515 % × 3 Punkte
ELSTER0,4010 % × 4 Punkte
Belegerfassung0,5010 % × 5 Punkte
GoBD und Archiv0,4010 % × 4 Punkte
DATEV-Export0,2010 % × 2 Punkte
Datenschutz und Kosten0,4010 % × 4 Punkte
Gesamtwert Programm A3,95 von 5Summe der Zeilen

Programm B kommt mit denselben Gewichten auf 4,30 von 5 Punkten. Es liegt damit 0,35 Punkte vor Programm A, obwohl A bei der E-Rechnung besser abschneidet. Die Punktwerte im Beispiel sind ausgedacht und beschreiben keine echten Produkte.

Buchhaltung selbst machen oder mit Steuerberater?

Die Buchhaltung selbst machen lohnt sich, wenn du wenige Belege hast, keine Angestellten beschäftigst und dich mit der EÜR auskennst. Mit Steuerberater zahlst du für Sicherheit und gesparte Zeit. Die Kanzlei rechnet nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder nach Vereinbarung ab.

Buchhaltung selbst machen und Buchhaltung mit Steuerberater im Vergleich
AspektSelbst buchenMit Steuerberater
Wer buchtdu, mit der Softwaredie Kanzlei, du lieferst Belege
Wichtigste Software-FunktionEÜR, ELSTER, BankanbindungBelegerfassung, DATEV Export oder Kanzleizugang
Zeitaufwand für dichlaufend jeden Monat, dazu der JahresabschlussBelege erfassen und Fragen beantworten
KostenSoftwarelizenzSoftwarelizenz und Kanzleihonorar
Fehlerrisikoträgst du alleinKanzlei prüft und berät
Passt fürKleinunternehmer, einfache EÜR, wenige SonderfälleAuslandskunden, Angestellte, Gewerbesteuer, hohe Gewinne

Ein Mittelweg spart oft das meiste Geld. Du erfasst Rechnungen und Belege selbst und gibst sie per Export weiter, die Kanzlei erstellt Steuererklärung und Abschluss. Dann bucht niemand doppelt.

Wann brauchst du einen DATEV Export?

Einen DATEV Export brauchst du, sobald eine Steuerkanzlei deine Buchhaltung weiterverarbeitet. Die meisten Kanzleien in Deutschland arbeiten mit DATEV-Systemen. Ohne Schnittstelle tippen sie deine Daten ab und berechnen dir die Zeit.

Frag deine Kanzlei vor dem Kauf, welchen Weg sie bevorzugt. Üblich sind zwei: eine Exportdatei mit Buchungsstapel und Belegbildern oder eine direkte Online-Anbindung an das Kanzleisystem. Prüf außerdem, ob die Software den Kontenrahmen deiner Kanzlei nutzt, meist SKR03 oder SKR04.

Worauf achtest du bei Datenschutz, AVV und Serverstandort?

Deine Buchhaltung enthält personenbezogene Daten deiner Kunden, also brauchst du mit dem Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Seriöse Anbieter stellen diese AVV zum Download oder Abschluss im Konto bereit. Fehlt sie, scheidet das Programm aus.

  • Serverstandort in der EU oder im EWR, damit keine Übermittlung in ein Drittland nötig ist.
  • Zwei-Faktor-Anmeldung für dein Konto und getrennte Zugänge für Kanzlei oder Mitarbeitende.
  • Kompletter Datenexport auch nach der Kündigung, denn deine Aufbewahrungsfrist läuft 8 bis 10 Jahre weiter.

Welche Software passt zu welcher Situation?

Welche Funktionen du je nach Situation brauchst
Deine SituationWas du brauchst
Kleinunternehmer, wenige Rechnungen im MonatRechnungsprogramm mit E-Rechnungs-Empfang und EÜR, keine Umsatzsteuer-Funktionen nötig
Regelbesteuert, ohne SteuerberatungKomplettlösung mit Voranmeldung per ELSTER, Bankanbindung und EÜR
Regelbesteuert, mit SteuerberatungBelegerfassung und Rechnungen mit DATEV-Schnittstelle, die Kanzlei übernimmt den Rest
Viele Kunden im EU-AuslandReverse Charge auf der Rechnung und Zusammenfassende Meldung
Gewerbe mit mehr als 800.000 € UmsatzE-Rechnung schon ab 2027 ausstellen, Bilanz statt EÜR prüfen

Wie testest du eine Buchhaltungssoftware in 4 Wochen?

Teste jede Software 4 Wochen mit echten Daten eines Monats und miss dabei die Zeit. Fast alle Anbieter bieten eine kostenlose Probephase oder einen Monat zur Kündigung. Nutze sie für bis zu zwei Programme parallel und trag die Ergebnisse in die Matrix ein.

Testplan für die Probephase
WocheAufgabeWas du misst
1Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben anlegen, eine echte Rechnung als XRechnung erzeugen und eine E-Rechnung empfangenbesteht die Datei einen kostenlosen Validator, wird die empfangene Rechnung lesbar angezeigt
2Geschäftskonto verbinden und einen Monat Umsätze ladenAnteil der Zahlungen, die automatisch richtig zugeordnet werden
3Alle Belege eines Monats per App und E-Mail erfassenMinuten pro Beleg, Fehler der Texterkennung
4Probe-Voranmeldung oder Export für die Kanzlei erstellen, Datenexport testenstimmen die Kennzahlen mit deiner Rechnung, akzeptiert die Kanzlei die Datei

Erst nach diesen 4 Wochen weißt du, ob die Software zu deinem Alltag passt. Der Preis allein sagt darüber wenig.

Wie wechselst du die Buchhaltungssoftware ohne Datenverlust?

Wechsle die Buchhaltungssoftware am besten zum Jahreswechsel, damit ein Geschäftsjahr komplett in einem Programm liegt. Ein Wechsel mitten im Jahr ist möglich, du musst dann aber Anfangsbestände und offene Posten übertragen.

  1. Exportiere alle Rechnungen, Belege und Buchungen aus dem alten Programm, E-Rechnungen im Originalformat.
  2. Prüf, ob du nach der Kündigung noch lesend auf die Daten zugreifen kannst. Für die Betriebsprüfung musst du sie 8 bis 10 Jahre auswerten können.
  3. Übertrag Kunden, Artikel, offene Rechnungen und das Anlagenverzeichnis mit den Restbuchwerten.
  4. Führ die Rechnungsnummern fortlaufend weiter, ohne Lücken und Doppelungen (§ 14 Abs. 4 UStG).
  5. Lass beide Programme einen Monat parallel laufen und vergleiche die Summen.
  6. Informier deine Kanzlei vorab, damit sie den neuen Export einrichten kann.

Welche Fehler passieren bei der Auswahl am häufigsten?

  • Nach dem Einstiegspreis entscheiden, obwohl der Preis bei deiner Belegmenge in einer höheren Stufe liegt.
  • Ein Rechnungsprogramm ohne E-Rechnung kaufen und 2028 erneut wechseln müssen.
  • PDF-Anhänge von E-Rechnungen archivieren und die XML-Datei löschen.
  • Die Kanzlei nicht fragen und später alle Buchungen doppelt erfassen.
  • Keine AVV abschließen, obwohl Kundendaten im Programm liegen.
  • Kündigen, ohne vorher alle Daten exportiert zu haben.

Was gehört auf die Checkliste vor dem Abschluss?

  • E-Rechnung in XRechnung und ZUGFeRD empfangen und ausstellen möglich
  • Anlage EÜR wird erstellt und per ELSTER gesendet
  • Voranmeldung per ELSTER, falls du regelbesteuert bist
  • Bankanbindung funktioniert mit deinem Geschäftskonto
  • Beleg-App und E-Mail-Weiterleitung vorhanden
  • Festschreibung, Änderungsprotokoll und Archiv im Originalformat
  • DATEV Export oder Kanzleizugang, falls du eine Steuerberatung hast
  • Server in der EU und Vertrag zur Auftragsverarbeitung
  • Vollständiger Datenexport auch nach Kündigung
  • Bewertungsmatrix ausgefüllt und 4-Wochen-Test abgeschlossen

Häufige Fragen

Reicht Excel für die Buchhaltung?

Für die EÜR ist Excel nicht verboten, erfüllt aber die Unveränderbarkeit nach den GoBD nicht von allein. E-Rechnungen kann Excel weder lesen noch schreiben. Spätestens mit der E-Rechnungspflicht wird es mühsam und fehleranfällig.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine Buchhaltungssoftware?

Ja, meist schon. E-Rechnungen empfangen und im Originalformat archivieren musst du auch als Kleinunternehmer. Ein einfaches Rechnungsprogramm mit EÜR reicht, weil du keine Voranmeldung abgibst.

Was kostet eine Buchhaltungssoftware für Selbstständige?

Die Preise hängen von Funktionsumfang, Belegmenge und Zahl der Konten ab. Vergleiche den Monatspreis für deine tatsächliche Belegmenge, nicht den Einstiegspreis. Stell ihn dem Wert der gesparten Zeit gegenüber, wie im Rechenbeispiel oben.

Ist eine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD. Eine reine PDF gilt als sonstige Rechnung und ist im B2B-Geschäft bis Ende 2026 nur mit Zustimmung des Empfängers erlaubt. Bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz gilt das noch bis Ende 2027.

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Ab 2027, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 € lag, sonst ab 2028. Kleinunternehmer und Kleinbetragsrechnungen bis 250 € sind dauerhaft ausgenommen (§ 34a und § 33 UStDV). Rechnungen an Privatkunden betrifft die Pflicht nicht.

Was bedeutet GoBD-konform bei einer Software?

Die Software muss Buchungen unveränderbar speichern, Änderungen protokollieren und alle Daten exportierbar archivieren. Ob deine Buchführung insgesamt GoBD-konform ist, hängt auch von deiner Arbeitsweise ab. Ein Zertifikat des Anbieters ersetzt das nicht.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

Rechnungen und Buchungsbelege 8 Jahre, Bücher, Aufzeichnungen und Jahresabschlüsse 10 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Deine Software oder dein Export muss diese Zeit abdecken.

Kann ich die Buchhaltung selbst machen und nur die Steuererklärung abgeben?

Ja. Viele Selbstständige buchen selbst und lassen nur Jahresabschluss und Steuererklärung von einer Kanzlei erstellen. Dafür brauchst du eine Software mit sauberem DATEV Export.

Fazit

Die beste Buchhaltungssoftware für Selbstständige ist die, die deine Rechnungen und Belege mit möglichst wenig Handarbeit GoBD-konform verarbeitet. Prüf zuerst E-Rechnung, EÜR und Bankanbindung, dann DATEV Export und Datenschutz. Füll die Bewertungsmatrix aus und teste die zwei besten Kandidaten 4 Wochen mit echten Belegen.

Rechne am Ende die gesparte Zeit mit deinem eigenen Stundensatz gegen den Preis. Im Beispiel sind das 2.409 € im Jahr, und dafür lohnt sich ein Monat Test.

Keine Steuerberatung. Die Rechner schätzen nach dem Grundtarif 2026. Kinderfreibeträge, weitere Einkünfte, Sonderausgaben und Gewerbesteuer sind nicht berücksichtigt.

Quellen

  1. § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen
  2. § 27 Abs. 38 UStG, Übergangsregeln zur E-Rechnung
  3. § 34a UStDV, Rechnungen von Kleinunternehmern
  4. § 33 UStDV, Rechnungen über Kleinbeträge
  5. § 18 UStG, Umsatzsteuer-Voranmeldung
  6. § 19 UStG, Kleinunternehmer
  7. § 147 AO, Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen

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